Mobbingberatung in Dresden
Die Ursachen von Mobbing sind vielfältig. Zu den Motiven der Mobber zählen Abneigung dem Mobbing-Opfer gegenüber, Neid, eigener Frust, übertriebener Ehrgeiz und auch Existenzangst. Weiterhin wird Mobbing bei Arbeitgebern als Mittel zum Personalabbau verwendet.
Der Mobbing-Prozess setzt häufig schleichend nach einem – scheinbar belanglosen – Konflikt ein. Später wird das Mobbing-Opfer zunehmend in eine Außenseiterrolle gedrängt und das soziale Ansehen wird beispielsweise durch Verleumdungen beschädigt.
Die Betroffenen suchen vielmals die Schuld bei sich selbst. Je länger das Mobbing dauert, desto schwieriger wird es, eine Lösung zu finden. Weiterhin kommt es zu körperlichen und seelischen Erkrankungen. Eine Mobbingberatung kann hier Entlastung bringen.
Die psychische Belastung bei Mobbing hat Einfluss auf die Gesundheit und das private Umfeld
Informationen zu Mobbing
Mobbing kann zu psychischen und physischen Erkrankungen führen.
Die Folgen von Mobbing sind sehr vielfältig. Dazu zählen unter anderem:
- Verlust des Selbstvertrauens, Konzentrationsstörungen, Leistungsabfall
- Ängste, Grübelzwang, Niedergeschlagenheit, Aggressionen, Gereiztheit
- soziale Isolation
- Depressionen bis hin zu Suizidgedanken und Suizidversuchen
- Magenprobleme, Rückenschmerzen, Kopfschmerzen, Bluthochdruck, Schlafstörungen, Albträume, Appetitlosigkeit, Herzprobleme.
Die Gedanken des Mobbing-Opfers drehen sich fast ausnahmslos um das Problem. Der Betroffene steckt wie in einer Endlosschleife fest. Antrieb und Motivation verschwinden. Häufig kommt es zu langen Krankschreibungen. Die psychische Belastung von Mobbingopfern wirkt sich dabei auch auf Beziehungen im privaten Umfeld negativ aus.
Mobbing ist zu einem bekannten Begriff geworden. Doch nur die Wenigsten wissen, was genau sich hinter dem Begriff verbirgt. Um über Mobbing sprechen zu können, ist dies aber unumgänglich. Da ich selbst keine juristische Ausbildung absolviert habe, möchte ich mich an Dr. Martin Hensche, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht orientieren, welcher die Definition des LAG (Landesarbeitsgericht) Thüringen empfiehlt.
Definition Mobbing des LAG Thüringen:
- Der betroffene Arbeitnehmer wird von Kollegen oder Vorgesetzten angefeindet, schikaniert oder diskriminiert.
- Er befindet sich in einer unterlegenen Position.
- Die feindseligen Handlungen werden über einen längeren Zeitraum hinweg und systematisch vorgenommen, und
- sie sind rechtswidrig, so dass es für diese Handlungen keinen rechtfertigenden Grund (wie es ihn zum Beispiel für harte, aber sachliche Kritik an Arbeitsleistungen) gibt.
Eine schikanöse und/oder diskriminierende Behandlung liegt beispielsweise vor bei
- Verspottung wegen des Geschlechts, der Hautfarbe, der religiösen oder politischen Einstellungen, des Privatlebens, der Nationalität oder wegen einer Behinderung.
- Zuweisung sinnloser oder dem Arbeitsvertrag offensichtlich nicht entsprechender Aufgaben,
- Zuweisung immer neuer, nicht zu bewältigender Aufgaben.
- vollständigem Entzug von Arbeitsaufgaben oder
- kurzfristig hintereinander ausgesprochenen, offensichtlich nicht gerechtfertigten Abmahnungen.
Eine unterlegene Position bedeutet…
der Betroffene muss in eine unterlegene Position geraten sein. Das ist insbesondere der Fall, wenn man anonymen Anschuldigungen ausgesetzt ist, wenn man als einzelner einer Mehrzahl von „Gegnern“ gegenüber steht oder wenn man von einem Vorgesetzten angefeindet wird.
Systematisch vorgenommen bedeutet…
die Anfeindungen müssen über einen längeren Zeitraum hinweg und systematisch vorgenommen werden. Dabei genügen zwei oder drei Wochen „Stress“ mit Arbeitskollegen oder Vorgesetzten noch nicht, um von einem „längeren“ Zeitraum zu sprechen. „Systematisch“ sind Anfeindungen vor allem (aber nicht nur), wenn sie abgesprochen sind.
Rechtswidrig bedeutet…
Schließlich ist zu überlegen, ob es für die vom Betroffenen als schikanös empfundene Behandlung möglicherweise einen rechtlich „darstellbaren“ sachlichen Grund gibt oder ob sie rechtswidrig ist. So können beispielsweise auch kurzfristig hintereinander ausgesprochene Abmahnungen durch Pflichtverstöße gerechtfertigt sein, oder die Zuweisung unangenehmer Arbeitsaufgaben kann durch das Weisungsrecht des Arbeitgebers gerechtfertigt sein.
Sie können nur ein Opfer sein, wenn Sie es selbst zulassen.
Arbeiten Sie an Ihrer eigenen Einstellung. Werden Sie aktiv – je früher, desto besser. Die feindselige Stimmung wird nur aufhören, wenn Sie selbst etwas dagegen unternehmen. Deswegen lautet meine Empfehlung, dass Sie Verbündete finden, die auf Ihrer Seite stehen und die Sie im Notfall unterstützen. Holen Sie sich Hilfe (zum Beispiel bei einer Mobbingberatung) und informieren Sie sich, welche Möglichkeiten Sie haben, um sich zu wehren.
Franz Schmidberger: „Mobbing ist ein seelisches Verbrechen auf Raten.“
Schweigepflicht
Die Gespräche werden von mir wertschätzend und kompetent geleitet und selbstverständlich streng vertraulich auch gegenüber Ihrer Krankenkasse und Ihrem Arbeitgeber behandelt.
Kontakt
Wenn Sie Interesse und weitere Fragen zu meinem Angebot „Mobbingberatung“ haben, freue ich mich auf Ihre Kontaktaufnahme.
Meine Kontaktdaten sowie meine Honorarkosten finden Sie auf der Seite Kontakt.
Vereinbaren Sie einen Termin für ein Erstgespräch mit mir. Sie sind zu keinen weiteren Gesprächen verpflichtet.
Die Inhalte des Beitrages geben die Meinung und Auffassung der Autorin (Kathrin Nake) wieder und sind urheberrechtlich geschützt.
Letzter Zugriff auf Quellen am 16.03.2024: https://www.gesetze-im-internet.de/agg/, http://www.gesetze-im-internet.de/kschg/, http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Mobbing.html.